Kostenübernahme2019-11-28T14:26:11+01:00

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

In Ihren Versicherungsbestimmungen sind die Anzahl der Stunden aufgeführt, die Ihre Krankenkasse übernimmt. Die erforderlichen Dokumente zur Beantragung und Abrechnung können Sie bei Ihrer Kasse bzw. bei der Beihilfestelle beantragen.Gerne unterstütze ich Sie dabei bereits telefonisch. Die Kosten der Therapiestunden werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Es wird ein individueller Behandlungs- und Honorarvertrag vereinbart. Wird eine Therapie selbst finanziert, muss die Krankenkasse keine Information über die in Anspruch genommenen Sitzungen erhalten.

Coaching ist keine Heilleistung und wird selbst finanziert. Coachingkosten gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ und sind sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar.